Ich habe eine Vorladung erhalten

Sie haben eine Vorladung zu einer Beschuldigtenvernehmung erhalten, dann übersenden Sie uns die Vorladung per E – Mail und wir werden uns in den nächsten 24h mit Ihnen in Verbindung setzen. 

Wir werden  sodann umgehend Ihre Verteidigung anzeigen, die Vernehmung bei der Polizei absagen und Akteneinsicht beantragen.

Vorab erhalten Sie alle Antworten auf die Fragen, die Sie beschäftigen, denn dies sind die Fragen, die Mandanten seit der Entstehung unserer Kanzlei im Jahre 2005 immer wieder gefragt haben und wir hier in einer FAQ – Form zusammengetragen haben. 

Inhalt

Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten? Was soll ich nun tun?

Für jeden Menschen ist es ein Schock, wenn Sie den Briefkasten öffnen und Post von der Polizei erhalten. 

In einem Schreiben von der Polizei oder dem Zoll werden Sie zu einer Beschuldigtenvernehmung geladen. In manchen Fällen sollen Sie sich schriftlich äußern und in diesem Zusammenhang Angaben zu dem Tatvorwurf machen.

Es ist gibt vielen Gründe, warum Sie einer schriftlichen Ladung oder Ladung zu einer Beschuldigtenvernehmung nicht nachkommen sollten und bitte die Sache auch nicht aussitzen sollten, denn diese löst sich nicht in Luft auf.

Sie übersenden uns einfach die Vorladung als PDF oder als Bild auf unsere E – Mail – Adresse mit der Bitte um Hilfe und wir werden uns sodann umgehend mit Ihnen mit einem Angebot für eine Verteidigung in Verbindung setzen.

Gerne rufen Sie uns auch persönlich an. Unser Team wird Sie freundlich empfangen und Sie behutsam durch die weiteren Schritte leiten.

Nachdem wir Ihre Verteidigung übernommen haben, fühlen Sie sich besser, denn wir werden Ihr Problem lösen und Sie haben keine schlaflosen Nächte.

Was bedeutet eigentlich ein „Ermittlungsverfahren“?

Das bedeutet, dass ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht. Dieser Anfangsverdacht kann durch eine Anzeige eines Bürgers oder von Amts wegen eingeleitet worden sein.

Die Polizei ist nunmehr angehalten, den Sachverhalt zu erforschen und diesen auszumitteln.

Hierbei werden u.a. Zeugen vernommen, Gutachten eingeholt, sichergestellte Asservate ausgewertet.  

Vor Abschluss des Ermittlungsverfahrens und Übersendung der Akte an die Staatsanwaltschaft, sollen Sie „rechtliches Gehör“ bekommen. Dies mag sich zunächst als eine wunderbare Angelegenheit anhören, mit der Polizei sich zusammenzusetzen und die Probleme zu lösen, aber in der Regel wird ein solches Treffen nur schlechte Erinnerungen bei Ihnen hinterlassen und Ihnen auch in Ihrem Ermittlungsverfahren nicht weiterhelfen.

Grund hierfür ist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt zwar ein Anrecht haben, dass Ihnen der Tatvorwurf eröffnet wird, aber Sie die Akte und Aktenlage nicht kennen und dadurch eine tatsächliche und juristische Schieflage entsteht, die nicht nur die Ermittler bei der Polizei und dem Zoll sich zu eigen machen, sondern Sie sich hier sprichwörtlich um Kopf und Kragen reden werden.

Die Polizei wird in der Regel sodann einen Abschlussbericht schreiben und den Vorgang an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

Die Polizei entscheidet also nicht darüber, wie das Verfahren erledigt wird, sondern dieses Privileg obliegt der Staatsanwaltschaft.

Was passiert, wenn ich einfach nicht zur Beschuldigtenvernehmung gehe?

Zunächst nichts!

Die Polizei notiert, dass Ihnen die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung übermittelt wurde und nicht in den Postrücklauf geraten ist und übermittelt die Akte an die Staatsanwaltschaft zur abschließenden Entscheidung.

Die „Vogel – Strauß – Taktik“ ist deshalb nicht anzuraten, da Sie sich hierdurch die wesentlichen Verteidigungsmöglichkeiten im Ermittlungsverfahren abschneiden und die Staatsanwaltschaft, die nichts über Sie als Person und zum Tatvorwurf weiß, nunmehr nach Aktenlage entscheiden muss.

Nicht ohne Grund wird in diesen Fällen sodann Anklage zum Amtsgericht oder Landgericht erhoben, so dass die Gerichte sodann zu Ihrer Person und zur Sache Aufklärung leisten können.

Da in gerichtlichen Verfahren in der Regel Ihr persönliches Erscheinen angeordnet wird, entgehen Sie somit nicht den Fängen der Strafjustiz und würden somit das Problem einfach unnötig nach hinten schieben.

Denkt die Polizei oder Staatsanwaltschaft, wenn ich einen (guten) Anwalt eingeschaltet habe, dass ich dann schuldig sein muss?

Ich hoffe, dass Sie weder Ihr Auto selbst richten, ihr eigener Zahnarzt sind und wenn Sie ein Leiden haben, Suchmaschinen befragen, wie Sie sich selbst heilen können.

Nicht ohne Grund haben Juristen mindestens 6 Jahre Ausbildung hinter sich gebracht und verfügen, wenn Sie eine Strafrechtskanzlei wählen, die nicht gerade in den ersten Berufsjahren übt, über ein Spezialwissen, welches man sich als Laie nicht zu eigen machen kann. 

Leider fällt immer wieder auf, dass sich Mandanten Wissen im Internet „ergooglen“, was leider nicht nur gefährlich ist, weil es „Halbwissen“ ist, sondern wir immer wieder feststellen, dass diese Informationen natürlich nicht mit dem konkreten Fall in Einklang zu bringen ist, mithin jeder Fall viele Facetten und Nuancen hat, die kritisch für das Ergebnis sein können.

Eine Kanzlei für Strafrecht zu beauftragen, die nachweislich (und ich meine nachweislich!!) über Berufserfahrung und nachlesbaren Erfolgen verfügt, ist die Wahl, die ich selbst treffen würde, wenn ich in anderen Branchen einen Experten suchen würde. 

In der Regel würde es bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft im Umkehrschluss auf Verwunderung stoßen, wenn Ihr Fall ohne eine anwaltliche Begleitung stattfinden würde, zumal wir mittlerweile in allen Belangen unseres Lebens auf die Expertisen in vielen Branchen angewiesen sind, da das Leben immer komplexer wird und im Alltag man ohne fachkundige Hilfe nicht auskommen kann.

Dass man sich hier einer renommierten Kanzlei, wie die Kanzlei Louis & Michaelis es ist, bedient, zeigt allenfalls, dass Sie wert auf Qualität legen. 

Eine Beauftragung unsere Kanzlei zeigt aber auch deutlich, dass Sie ihr Verfahren ernst nehmen und Ihr Verfahren an eine Kanzlei delegiert haben, die Ihr Recht auch erstreiten wird.

Die Auswahl einer Kanzlei ist eine klare Ansage an die Justiz: Sie sollten immer eine starke Kanzlei wählen, denn psychologisch gesehen, suchen wir immer den Schulterschluss zu denjenigen, die zäh und stark sind.

Die Beauftragung einer Strafverteidigerkanzlei ist im Übrigen selbstverständlich, wenn nicht eine logische Konsequenz eines Ermittlungsverfahrens. 

Wie lange dauert ein Ermittlungsverfahren?

Ein Ermittlungsverfahren dauert in der Regel in Deutschland ca. 8 Monaten.

Akteneinsicht wird in der Regel der Verteidigung nach 12 Wochen ab Verteidigungsanzeige gewährt.

Diese Angaben sind Richtwerte und hierbei kommt es in der Regel auf den Deliktstyp, den Umfang der Ermittlungen (insbesondere Auswertung von Datenträgern) an.

Wenn die Auswertungen von Datenträgern bereits nicht innerhalb von 10 Monaten bewerkstelligt werden können, dann bedeutet dies, dass ein Ermittlungsverfahren auch locker 18 – 36 Monate dauern kann. In manchen Verfahren sogar noch länger.

Ein Teil der Beratung ist, Sie auf die Dauer der Ermittlungen vorzubereiten und insbesondere diese wertvolle Zeit zu nutzen, dass wir Sie perfekt im Ermittlungsverfahren aufstellen können.

Eine lange Ermittlungszeit ist sicherlich nichts für Ihre Nerven, aber hat am Ende des Verfahrens in manchen Verfahren bereits Wunder bewirkt. Die Faustformel lautet, dass je länger ein Ermittlungsverfahren dauert, desto mehr Sinkt auch die Straferwartung und der Anspruch des Staates, Sie zu bestrafen.

Wir lassen und Ermittlungsakten nach einem ausgeklügelten System ständig vorlegen und monitoren somit Ihr Verfahren. 

Zur täglichen Arbeit in unserer Kanzlei gehört es, dass Mandanten nach dem Sachstand in ihrem Verfahren Fragen. Wir quittieren solche Anfragen nicht mit Vertröstungen, sondern honorieren diese Ängste und Sorgen mit Sachstandsanfragen gegenüber den Behörden.

Somit besteht ein ständiger Dialog im Rahmen einer Mandatierung zwischen den Mandanten, unserer Kanzlei und den Behörden.

Mögen wir leider im Einzelfall nichts an der Dauer der Ermittlungen ändern können, so sind wir täglich für unsere Mandanten da und forcieren die Ermittlungen und lassen nicht locker, bis Ihr Verfahren eingestellt ist.

 Seit 2005 wurde unserer Kanzlei immer wieder durch unsere zufriedenen Mandanten, unter anderem nachzulesen in hunderten von Bewertungen, dass wir nicht nur perfekt zu erreichen sind, sondern auch mit Herzblut und der erforderlichen Psychologie, die man hat oder nicht, unsere Mandanten über die Zeit des Ermittlungsverfahrens auffangen.

Welche Möglichkeiten hat die Staatsanwaltschaft, ein Ermittlungsverfahren abzuschließen?

  • Verfahrenseinstellung wegen mangelnden Tatverdacht (§ 170 II StPO)
  • Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit (§ 153 I StPO)
  • Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit gegen Auflage (§153a StPO)
  • Erlass eines Strafbefehls (§ 407ff StPO)
  • Anklage zum Amtsgericht oder Landgericht

Sie sehen, anhand der Auflistung, dass es eine sehr breite Möglichkeit gibt, das Ermittlungsverfahren zu erledigen.

Unsere Mandanten kommen aus dem ganzen Bundesgebiet und sind in der Regel bereits deshalb nicht an einen lokalen Anwalt oder eine lokale Anwältin gebunden, da wir eine Vielzahl der Verfahren, die wir pro Jahr verteidigen, ohne einen Gerichtsprozess beenden.

Das bedeutet, dass wir das Verfahren im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erledigen, ohne dass Sie jemals einen Gerichtssaal von innen sehen und somit sich keinen weiteren Kopfschmerzen, Kosten, der Presse aussetzen müssen.

Unser primäres Ziel ist es also, Sie vor einem Prozess zu schützen und gerade zu verhindern, dass Ihr Verfahren an die Öffentlichkeit kommt.

Wir erfahren immer wieder, vor allem von Mandanten, die zu unserer Kanzlei wechseln, dass ihr bisheriger Anwalt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nichts gemacht hat und nur Geld gekostet hat.

Was wir anders machen? Dann lesen Sie bitte weiter!

Verteidigung von Kanzlei Louis & Michaelis im Ermittlungsverfahren

  1. Wir zeigen Ihre Verteidigung an und werden den Termin zur Beschuldigtenvernehmung absagen.
  2. Nach Eingang der Akte erhalten Sie eine Kopie Ihrer Akte als PDF
  3. Nach Beratung und Einholung aller Daten von Ihnen, die für die Verteidigung notwendig sind, erstellen wir eine individualisierte Verteidigungsschrift
  4. Wir verteidigen das Verfahren, auch wenn aufgrund von unseren Verteidigungsschriften Nachermittlungen oder weitere Verteidigungsschriften erforderlich sind, bis zum Ergebnis!

Was kostet eine Verteidigung eines Ermittlungsverfahrens bei der Kanzlei Louis & Michaelis?

Wir kalkulieren jedes Verfahren individuell und persönlich. Hierbei erstellen wir Angebote, die wirtschaftlich und der Sache angemessen sind.Sie übersenden uns unverbindlich Ihr Problem, wir Ihnen eine transparente Pauschale für die Verteidigung im Ermittlungsverfahren.

Wie häufig werden Ermittlungsverfahren ohne eine Gerichtsverhandlung erledigt?

In der Regel – das betrifft die meisten Verfahren, die wir prozentual verteidigen – klären wir Verfahren ohne eine Gerichtsverhandlung.

Das ist auch der Grund, warum wir u.a. bundesweit empfohlen werden: wir lösen proativ Probleme und lösen diese zu einem frühen Stadium im Verfahren.

Ihre Strafverteidiger

Clemens Louis

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Heike Michaelis

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dennis Schuchna

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Nils Paßmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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