Ich habe eine Hausdurchsuchung

Wenn Sie dies gerade lesen, dann hatten Sie eine Hausdurchsuchung!

Schicken Sie uns den Beschluss und das Sicherstellungsprotokoll per E – Mail und wir werden uns unverzüglich bei Ihnen melden.

Kanzlei Louis & Michaelis hat seit 2005 Tausende von Mandanten verteidigt und wir würden Ihnen gerne eine FAQ – Liste an die Hand geben. Das sind Fragen, die immer wieder auftauchen und wir vorab gerne, auch abgerundet, in einem Telefonat und persönlichen Gespräch, sodann intensivieren werden.

Inhalt

Hausdurchsuchung: Die ersten Notfall – Schritte nach einer Durchsuchung!

Eine Hausdurchsuchung ist ein sehr traumatisierendes Erlebnis und es ist völlig normal, dass Sie sich zunächst völlig durch den Wind fühlen.

Es gibt jetzt aber nur ein paar Schritte, bis es Ihnen wieder besser geht.

  • Fotografieren / scannen Sie den Durchsuchungsbeschluss und das Sicherstellungsprotokoll und schicken Sie uns die Unterlagen per Mail.
  • Gerne nehmen Sie zusätzlich telefonisch Kontakt mit uns auf.

Nach einer Durchsuchung verbleiben viele Gefühle, die zunächst sortiert werden müssen. Sie werden sich dann besser fühlen, wenn Sie die Unterlagen an uns übermittelt haben und wir uns umgehend um Ihr Ermittlungsverfahren kümmern.

Wir werden uns umgehend um alles kümmern und Ihnen alle Sorgen abnehmen.

Dies ist im Übrigen eines der schönsten Momente der Verteidigung, denn wir können an dieser Stelle immens viel Last von Ihnen nehmen und spüren regelrecht, wie es Ihnen von Minute zu Minute wieder besser geht.

Verteidigung durch Kanzlei Louis & Michaelis nach einer Hausdurchsuchung!

  • Wir zeigen umgehende Ihre Verteidigung an
  • Wir beantragen Akteneinsicht
  • Wir beantragen die bevorzugte Auswertung von Datenträgern
  • Wie legen Rechtsmittel gegen die Sicherstellung von Bargeld ein
  • Wir Übermitteln Ihnen die Akte als PDF nach Eingang durch die Staatsanwaltschaft
  • Wir schreiben einer ausführliche Verteidigungsschrift in Ihrem Verfahren

FAQ / Häufig gestellte Fragen nach einer Durchsuchung 

In Telefonaten und persönlichen Gesprächen seit 2005 haben wir immer wiederkehrende Fragestellungen gehabt, die wir gerne proaktiv ansprechen, so dass Sie wissen, dass wir genau Ihre Gedanken lesen können.

In einer ersten Einschätzung nach der Durchsuchung  klären wir nachstehende Frage, die sehr individuell sind:

  • Welche Auswirkungen hat das Verfahren auf mein Berufsleben?
  • Bin ich bei einer Verurteilung vorbestraft?
  • Wie lange dauert das Ermittlungsverfahren bei mir?
  • Kommt das Verfahren zu einer Anklage? Ist das Gerichtsverfahren öffentlich? Presse?
  • Welche Kosten kommen auf mich zu?
  • Wann bekomme ich die sichergestellten Gegenstände wieder?

Sie können sich vorstellen, dass die Antworten auf diese Fragen sehr abhängig sind von Ihrem Verfahren und Ihrer persönlichen und privaten Situation.

Ich kann Ihnen aber versichern, dass es auf alle Fragen, die Sie haben, durch unsere Kanzlei immer eine sehr fundierte Antwort gibt und wir hier auf Wissen zurückgreifen, welches wir seit Gründung der Kanzlei im Jahre 2005 akquiriert haben. 

Sicherstellung von Bargeld und Handys

Wir lösen das Problem, wenn Ihr Mobilfunktelefon sichergestellt wurde darüber, dass wir versuchen, dass dieses bevorzugt ausgewertet wird und somit eine Rückgabe ermögliche wird. 

Anwälte legen immer wieder Rechtsmittel gegen die Sicherstellung von Mobilfunktelefonen, Laptops und Tablets ein, um sodann die Beschlagnahmung des Amtsgerichts bestätigt zu bekommen. Aus hiesiger Sicht grds. ein Anfängerfehler, der nur Zeit kostetet: Ihre Zeit.

Im Rahmen der Verteidigung versuchen wir die das Bargeld, das sichergestellt wurde, zu legalisieren und in vielen Fällen konnte sodann Geld, welches im Rahmen einer Hausdurchsuchung sichergestellt wurde, wieder herausgegeben werden. Hier lohnt sich, Beschwerde gegen die Sicherstellung einzulegen.

Auswertung von Datenträgern

Die Auswertung von sichergestellten Datenträgern dauert leider extrem lagen und der Einfluss auf dieser Dauer seitens der Verteidigung ist sehr limitiert.

In der Praxis handhaben wir das Problem derart proaktiv, dass insbesondere Datensätze zur Verfügung gestellt werden, wenn diese beruflich benötigt werden bzw. eine bevorzugte Auswertung der Asservate, die Sie beruflich benötigen, erfolgt.

Datenauswertungen dauern derzeit locker zwischen 8 – 36 Monate und Sie erhalten natürlich im Anschluss an die Ermittlungen alle Datenträger wieder, die kein Belang mehr für das Verfahren haben.

Nachwirkungen einer Hausdurchsuchung!

Der Auswirkungen, dass man Ihre privaten Räumlichkeiten durchsucht hat, wir ca. 2 – 3 Woche nachhallen. In dieser Zeit werden Sie häufig den Gedanken hegen, dass die Polizei zurückkommt und jedes Geräusch Sie hochschrecken lassen.

Das ist eine normale Reaktion, aber die guten Neuigkeiten sind: die Polizei kommt nicht zurück, mithin ist der Durchsuchungsbeschluss „verbraucht“.

Wir werden Sie durch diese Zeit bringen und wenn Sie darüber nachdenken, dann geht es Ihnen jetzt schon besser, da wir gut auf Sie aufpassen werden.

Ihre Strafverteidiger

Clemens Louis

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Heike Michaelis

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dennis Schuchna

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Nils Paßmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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