Ich habe eine Gerichtsverhandlung

Strafverteidigung in Essen, regional und bundesweit 

Wir sind Prozessanwälte und verteidigen Sie bundesweit vor sämtlichen Amtsgerichten und Landgerichten. Wir haben bereits tausende von Gerichtsverfahren in ganz Deutschland verteidigt. 

Unser Ruf eilt uns voraus und wir scheuen keinen Konflikt, aber treffen aber die richtigen Töne, wenn es darum geht, Ihr Verfahren sanft und harmonisch zum Weg des Erfolges zu führen. 

Wir haben täglich mit der Presse in unseren Umfangsverfahren zu tun und klären am Rande der Verfahren, dass keine personenidentifizierende Berichterstattung in Printmedien, Funk und Fernsehen erfolgt. Wir schützen unsere Mandanten vor den Medien. 

Bekannt, erfolgreich und berüchtigt sind die Zutaten, die für Ihren Erfolg wichtig sind.

Daneben werden Sie feststellen, dass wir Verteidiger über eine Menge an Charm, Humor und auch noch ein Leben neben der Strafverteidigung verfügen. 

Hier finden Sie die absoluten Prozesstaktiken der Kanzlei Louis & Michaelis – „Inside a Mind of a Strafverteidiger“!

Inhalt

Verteidigung vor dem Amtsgericht und Landgericht 

Wenn Sie eine Anklage vor dem Amtsgericht oder Landgericht erhalten haben, dann 

  • Fotografieren oder scannen Sie diese und übersenden Sie uns diese per Mail. 
  • Bitte vergessen Sie hierbei nicht das Anschreiben des Gerichts
  • Wir melden uns binnen 24h bei Ihnen mit einem persönlichen Angebot

Was kostet eine Verteidigung im Gerichtsverfahren durch die Kanzlei Louis & Michalis?

Wir prüfen Ihre Anklage kostenlos und erstellen Ihnen gerne eine Pauschale für die Verteidigung pro Verhandlungstag.

Das hat den Vorteil, dass Sie transparente Kosten haben und somit genau kalkulieren können.

Ich habe eine Frist durch das Gericht erhalten, dass ich Beweise erheben, Anträge stellen kann oder bzw. die Zulassung der Anklage entschieden wird!

Wichtig ist, dass Sie uns innerhalb der Frist die Unterlagen zusenden, so dass wir Akteneinsicht beantragen können und eine Fristverlängerung beantragen können.

Zwar werden – laut Statistik – ca. 98 % der Anklagen „blind“ in Deutschland zugelassen und Sie haben auch nach der Zulassung der Anklage keine Rechte verwirkt, da wir zu jedem Stadium des Prozesses natürlich Beweise erheben bzw. Anträge stellen, aber es ist immer sinnvoll, wenn im sog. „Zwischenverfahren“ eine Verteidigungsschrift abgegeben wird.

Sind Verhandlungen öffentlich?

Ja, Gerichtsverhandlungen sind öffentlich, aber keine Sorge, bei den meisten Prozessen ist deshalb kein Publikum zugegen, weil sich schlichtweg keiner Prozesse aus Langeweile ansieht.

Ander mag dies bei unseren Prozessen vor dem Landgericht sein. Dort sind immer (wieder) Zuschauer zugegen, wobei dies meist Familienmitglieder sind.

Wir schützen unsere Mandanten dadurch, dass wir die Öffentlichkeit für die Dauer der Prozessabschnitte ausschließen, in denen uns dies möglich ist und Mandanten generell vor den Medien schützen. Es gibt Kanzleien, die Ihre Mandanten an die Medien „verkaufen“, aber wir haben einen derart hohen Bekanntschaftsgrad, dass wir unsere Mandanten schützen und nicht zu eigenen Zwecken „vermarkten“.

Nicht ohne Grund sind alle unsere Mandanten bei öffentlichen Verhandlungen, wenn die Prozesse zugegen ist, immer hinter dem Sichtschutz einer Akte versteckt.

Lassen Sie sich hier nur auf einen absoluten Schutz ein und nicht einer Kanzlei, die auf Ihre Kosten das Rampenlicht sucht.

Prozessvorbereitung: D – Day – Soll ich reden oder schweigen?

Wir führen in allen Verfahren eine sehr gründliche Prozessvorbereitung vor und entscheiden mit dem Mandanten, ob dieser Angaben zur Sache macht, schweigt oder wir eine Verteidigererklärung zur Sache abgeben.

Die meisten Mandanten haben nicht nur vor der Presse und der Öffentlichkeit Angst, sondern davor, dass diese vor Gericht sprechen müssen.

Hierfür gibt es durchaus goldene Regeln nach sehr langen Berufsjahren vor Gericht.

Wie läuft eine Gerichtsverhandlung und die Verteidigung von Kanzlei Louis & Michalis ab?

Nachdem die Anklage verlesen und der Angeklagte belehrt wurde, kommt nun der Zeitpunkt, sich als Verteidiger in den Prozess einzubringen zu brillieren.

Falls das Gericht nicht von selbst aus anspricht, ob zunächst zur Person oder zur Sache ausgesagt werden soll, dann fragen die Vereidigung einfach, mit welchen Informationen begonnen werden soll.

Als Faustregel gilt, dass am Amtsgericht in der Regel mit den Angaben zur Sache begonnen wird und sodann erst zur Person. Am Landgericht wird in der Regel eher mit den Angaben zur Person begonnen, um den Angeklagten kennen zu lernen.

In der Vorbereitung wird mit unseren Mandanten abgestimmt, wie das Einlassungsverhalten im Prozess sein soll.

Schweigen als Prozesstaktik im Strafprozess

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Wenn die Beweislage der Staatsanwaltschaft dünn ist, dann bietet sich Schweigen an. Schweigen ist dann auch anzuraten, wenn Sie schlichtweg keine gute Einlassung auf Lager haben, mithin eine schlechte Einlassung immer schädlicher ist, als eine gute Erklärung. 

Im Einzelfall bietet es sich auch erst an, die Zeugen zu hören und später im Prozess eine Einlassung abzugeben. Diese kann sodann ggf. auf die Zeugenaussagen abgestimmt werden.

Beachten Sie, dass vor allem bei Schöffen, auch wenn natürlich ein Schweigen nicht zum Nachteil von Ihnen zur Last gelegt werden kann, den Eindruck erweckt, als hätten Sie „Dreck am Stecken“. 

Ein Laienrichter wird sich denken: „wenn er es nicht war, dann würde er sich ja auch einlassen.“ 

Diesen Effekt sollte man nicht unterschätzen. 

Dieses Problem kann man dadurch konfrontieren, in dem man vorausstellt, dass Sie die die Tat ausdrücklich bestreitet und im Übrigen von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. 

Das ist ein starkes Statement zeigt Rückrat. 

Hier zeigt sich eine klare Linie einer bestreitenden Einlassung. 

Einlassung durch den Anwalt / durch den Mandanten

In der Praxis wird man selten den Mandanten zur Sache selbst berichten lassen, denn dies birgt die Gefahr, dass der Mandant, der unter Stress steht und zudem keine Gerichtserfahrung hat, Fehler macht, die den Prozess wesentlich beeinflussen können.

Wirklich unschuldige Mandanten bekräftigen wir immer vor Gericht selbst zu reden, denn diese erreichen äußerst überzeugend, vor allem mit den erforderlichen emotionalen Konnotationen, das Gefühl des Gerichts und der Schöffen.

Wenn ein Mandant bspw. eine Vergewaltigung nicht begangen hat und sein Erlebnis dem Gericht berichtet, welches er erlebt hat, so wird man anhand der Realkennzeichen und den emotionalen Regungen erkennen, dass es sich um einen erlebten Sachverhalt handelt. 

Der Mandant punktet ungemein mit der Wahrheit und seinem Detailwissen, welches in der Regel  authentischer wirkt, als die Aussage des vermeintlichen Opfers, welches später im Prozess abgeprüft wird. Dieses kann nur dahinter verblassen.

Einlassung zur Sache durch Anwälte von der Kanzlei Louis & Michaelis

In fast allen Prozessen fasse wir als Verteidiger das, was zur Sache gesagt werden soll, dem Gericht zusammen. 

Sodann fragen wir den Mandanten, wenn wir für diesen eine Einlassung zur Sache abgegeben habe, ob er die Angaben, die wir getätigt haben, verifiziert, da eine Einlassung nur dann Bestand hat, wenn der Angeklagte diese bestätigt. 

Ansonsten würde das Gericht die Aufgabe übernehmen, den Angeklagte zu fragen, ob das, was der Anwalt zur Sache für diesen geäußert hat, seine Erklärung sein soll. Diese Verifizierung ist notwendig, da Sie die Einlassung von uns sich zu eigen machen.

Der Mandant misst die Leistung eines Anwalts an seinem Redeanteil im Prozess. An dieser Stelle, nebst Befragung von Zeugen und dem Plädoyer ist das was Sie am Ende des Tages als Ergebnis und Bewertung mit nach Hause nehmen.

Eine Einlassung durch einen Anwalt steckt auch geschickt die Grenzen der Verteidigung ab und präsentiert präzise, was zur Verteidigung vorgetragen wird. Da die Anklage gerade verlesen wurde, entsteht dadurch wieder ein Gleichgewicht, welches durch die Verlesung der Anklage zunächst in eine Schieflage geraten ist.

Ich habe Angst, dass Rückfragen des Gerichts kommen

Nach der Einlassung zur Sache teilt die Verteidigung, also wir, mit, ob Rückfragen der Staatsanwaltschaft, des Gerichts und der Nebenklage entgegengenommen werden.

Das ist eine Entscheidung, die wir in der Beratung vor dem Gerichtstermin fällen. 

Wenn keine Rückfragen zugelassen werden, dann ist es wie es ist. Wir, also Verteidiger, müssen uns hierfür nicht entschuldigen, sondern das ist ein prozessuales Recht des Angeklagten, welches wir für Sie ausüben.

Beachten Sie, dass wenn Sie Rückfragen zulassen, Sie eine offene Zielscheibe der Verfahrensbeteiligten werden und Rückfragen immer mit einem hohen Risiko für Sie , als Mandanten und die Verteidigung einhergehen. Sie können sich um Kopf und Kragen reden und ggf. wird die Einlassung, die soeben abgegeben wurde, durch Rückfragen zerlöchert bzw. zu Nichte gemacht.

Nur in Prozessen in denen man mit einem offenen Visier verhandelt und den Verfahrensbeteiligten signalisieren will, dass man nichts zu verbergen hat, wird man bewusst Rückfragen zulassen, denn das kann auch einen erfreulichen Effekt haben, denn es baut Vertrauen auf und gibt dem Gericht Sicherheit. In diesem Fall wird betont, dass jeder alle Fragen stellen darf und auch soll. Diese Strategie, mit welcher man auch die Flügel streckt, bietet sich an, wenn  wir als Verteidigung mit Ihnen bspw. um eine Bewährung kämpfen und Sie mit einer geständigen Einlassung punkten wollen.

Rückfragen der Nebenklage im Strafprozess

Rückfragen der Nebenklage sollten in der Regel nicht zugelassen werden, denn diese zielen in Regel darauf ab, Sie in ein schlechtes Licht zu rücken. Völlig unverständlich ist, dass immer wieder Verteidiger Nebenklägern Raum bieten, ihre Mandanten anzugreifen. 

Bedenken Sie, dass ein Opferanwalt die Interessen des Opfers vertritt und in dieser Funktion nicht objektiv ist, sondern durch Fragen die Verwerflichkeit der Tat hervorheben wird. 

Wir teilen einfach lapidar mit, wenn die Nebenklage an der Reihe ist, Fragen zu stellen, dass Fragen der Nebenklage nicht beantwortet werden. 

Das mag den ein oder anderen Kollegen oder Kollegin verärgern, aber ist die beste Entscheidung, die sie für ihren Mandanten treffen können.

Befragung von Zeugen

Wohl das schwierigste Kapitel eines Verteidigers in seiner Karriere ist, einen guten Befragungsstil zu entwickeln, wobei die Befragung von Zeugen sehr leicht ist, wenn man ein System entwickelt, welches wir hier erklären werden.

Grund hierfür ist, dass viele Verteidiger in Deutschland deshalb nie sich ernsthaft Konfliktverteidigung betreiben werden, noch ihre Mandanten gut vertreten werden, wenn Sie das Herzstück der Verteidigung nicht beherrschen.

So sehen wir es als eine Pflicht an, diese Lücke zu schließen und hier klare Worte zu finden.

Die Befragung von Zeugen ist vor allem eine Frage der Berufserfahrung und der Kenntnis von Psychologie.

Wenn Richter und Richterinnen eine gute Befragung durchführen, müssten den Prozessbeteiligten eigentlich keine Fragen mehr übrig bleiben. 

Leider findet man selten in der Praxis Gerichte, die dieser Pflicht gewissenhaft nachkommen.

Deswegen ist eine Beauftragung einer Kanzlei für Strafrecht so wichtig, denn wir fragen die Fragen, die keiner am Ende des Tages fragt oder fragen will.

Eine Befragung des Gericht sollte in 3 Stufen ablaufen.

Zunächst soll der Zeuge frei und im Zusammenhang berichten.

Dann sollte das Gericht Schritt für Schritt die Aussage mit dem Zeugen durchgehen und Details erfragen.

Sodann sollte das Gericht den Zeugen mit den Quellen aus der Akte konfrontieren (Aussage(n) bei der Polizei und ggf. Gutachter und anderen Aussagen). Widersprüche, die sich ergeben sollten hinterfragt werden, so dass geprüft werden kann, ob der Zeuge diese auflösen kann 

Die ersten beiden Schritte wird in der Regel das Gericht wahrnehmen. Beachten Sie, dass das Gericht, wenn der Zeuge keine verwertbaren Angaben macht, diesen nicht suggestiv befragt, um die Aussage zu retten. Es kommt vor, dass das Gericht, um eine Verurteilung zu forcieren, dem Zeugen nicht nur Anker setzt, sondern sogar ihm seine Aussage vorliest, so dass er diese nur noch verifizieren muss. Diesem Gebaren sollten Sie Einhalt gebieten.

Warum Richter und Richterinnen sich immer wieder davor scheuen, den Zeugen mit Problemen in Aussagen, Inkonstanten und anderen Widrigkeiten zu konfrontieren, wird zum einen damit zu tun haben, dass diese sich nicht intensiv mit den Akten beschäftigt haben oder schlichtweg dem Konflikt, der sich aus den Rückfragen ergibt, scheuen. Ggf. mag es auch im Einzelfall sein, dass unbequeme Rückfragen dazu führen, dass ein Freispruch wahrscheinlicher wird. 

Das Gericht wird in der Regel nicht seinen Aufgaben zu Ihrer Zufriedenheit nachkommen.

Leider wechseln immer wieder Mandanten zu unserer Kanzlei, die uns von Anwälten berichten, die, trotz dieser Sachlage, keine Fragen mehr haben, bzw. zu schüchtern sind, Fragen zu stellen. 

Hier ist der Zeitpunkt, dass die Verteidigung brilliert, hier laufen wir zur Hochform auf und werden alles erfragen, was möglich ist. Hier ist die Stunde der Verteidigung. 

Protokoll vor dem Amtsgericht und Landgericht: Wir Anwälte halten den Prozessstoff fest!

Die Aussage, die der Zeuge tätigt, schreiben wir handschriftlich oder per Laptop mit.

Keine Satz, keine kleine Lüge geht verloren. 

Das Protokoll ist wertvoll, denn wenn wir bspw. ein halbes Jahr in der Berufungsverhandlung sitzen, werden Sie immer Rückgriff auf diese Unterlagen haben. 

Bedenken Sie, dass dies ein Protokoll der Wahrheit ist.

Vor dem Amtsgericht wird ein Protokoll durch den Protokollführer(in) geführt, das auch im Wortlaut der Verfahrensbeteiligten. Vor dem Landgericht gibt es kein Wortprotokoll mehr.

Wir werden es niemals müden, mitzuschreiben!

Sie fragen sich, wie wir das als Anwälte in der Praxis bei Louis & Michaelis machen, dann 

Der Zeuge und seine Lügen! Fragen über Fragen!

Der Zeuge hat den Sachverhalt irgendwann zur Anzeige gebracht bzw. wurde durch die Polizei befragt. Hier forschen wir nach dem Motiv der Anzeige und wann diese erstattet wurde. 

Die Entwicklungsgeschichte der Anzeige ist deshalb von Bedeutung, da man hier prüfen kann, welche Umstände vorgelegen haben, den Sachverhalt überhaupt justiziabel zu machen. Immer wieder kommt es vor, dass nicht sofort nach einer Straftat Anzeige erstattet wurde. Sollte dies der Fall sein, dann gilt es zu prüfen, warum diese erst zu einem späteren Zeitpunkt diese der Justiz offenbart wurde.

Wenn eine Straftat passiert, dann gibt es in der Regel einen Erstaussageempfänger. Das kann die Polizei sein, aber auch Familie, Bekannte und Freunde. Hier sollte genau geprüft werden, wer wem was berichtet wurde, da sodann die Möglichkeit besteht, diese Zeugen zu befragen. Es kann im Einzelfall vorkommen, dass der Zeuge unterschiedliche Versionen des Geschehens berichtet hat und dies kann nur gegengeprüft werden, wenn man die Quellen ermittelt und dieser zur Sache vernimmt. 

Fragen wir doch den Zeugen, ob es bei der polizeilichen Vernehmung ein Vorgespräch mit den Beamten gab. Sie werden überrascht sein, dass es solche häufig in der Praxis gibt, aber keinen Eingang in den Akten findet. Dieses Vorgespräch kann im Einzelfall von Bedeutung sein. Oft übersehen, aber immer wieder ein Klassiker bei unseren Befragungen.

Der Zeuge und die Konstanz

Wenn es eine Waffe gibt, mit dem Sie bei Gericht einen Freispruch erzielen, dann ist es, wenn der Zeuge nicht konstant in seinem Aussageverhalten ist. 

Gerichte legen, ob man dies jetzt für richtig hält oder nicht, viel Wert Konstanz. 

Bestehen Probleme auf diesem Gebiet, ist ein Gericht gewillt, der Aussage nicht zu folgen. Aussagepsychologen kritisieren immer wieder, dass Gerichte sich teilweise auf die Frage der Konstanz einer Aussage limitieren, aber diesen Umstand kann sich der Verteidiger zu Nutze machen.

Wenn wir alleine die Konstanz erschüttern können, dann siegt die Verteidigung in der Regel.

Kanzlei Lous und Michaelis setzt auf Wissenschaft, aber auch auf Genauigkeit der Aussagen.

Ihre Strafverteidiger

Clemens Louis

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Heike Michaelis

Rechtsanwältin & Strafverteidigerin

Timo Scharrmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Dennis Schuchna

Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Nils Paßmann

Rechtsanwalt & Strafverteidiger
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